"diesel-klage.at": Mitteilung der Rechtsanwälte – Berichte von Verhandlungen
Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrter Teilnehmer der Sammelklagen-Aktion "diesel-klage.at"
Betreff: Mitteilung zu Verhandlungen am LG Leoben und HG Wien
Betrifft: Alle Teilnehmer der Aktion "diesel-klage.at"
Kurzbericht zur Tagsatzung am 15.01.2021 vor dem Landesgericht Leoben
Das Landesgericht Leoben hat diese am 15.01.2021 stattgefundene Gerichtsverhandlung zwecks Erörterung der weiteren Vorgehensweise anberaumt. Dem zuständigen Richter scheint es ein Anliegen zu sein, dieses Sammelklageverfahren ohne unnötigen Aufschub voranzutreiben. Dennoch muss auch dieses Gericht eine Entscheidung über den Antrag von VW darüber treffen, ob dieses Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs („EuGH“) über die Zulässigkeit des sogenannten „Software-Update“ bzw. „Thermo-Fenster“ zu unterbrechen ist. Der zuständige Richter hat sich den jüngst vorgelegten Schriftsatz von VW genau angesehen und darin einen Widerspruch zu den bisherigen Angaben zum „Thermo-Fenster“ entdeckt. Bevor dieser Widerspruch nicht geklärt ist, sieht das Gericht jedenfalls keine Rechtsgrundlage, sein Verfahren zu unterbrechen und auf die Entscheidung des EuGH zu warten. Das Gericht in Leoben wird demnach einen Sachverständigen zum „Thermo-Fenster“ und zum Temperaturbereich, in dem dieses voll wirksam ist, bestellen, sollte VW die aufgezeigten Widersprüche nicht rechtzeitig ausräumen. In weiterer Folge wäre beabsichtigt, die Verantwortlichen von VW im Juni 2021 zu den von diesen im Zusammenhang mit dem „VW-Dieselskandal“ gesetzten Handlungen einzuvernehmen.
Kurzbericht zur Tagsatzung am 22.01.2021 vor dem Handelsgericht Wien
Auch das Handelsgericht Wien hat die am 22.01.2021 stattgefundene Gerichtsverhandlung zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise genutzt. Auch dieses Gericht hat den Antrag von VW, das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs („EuGH“) über die Zulässigkeit des sogenannten „Software-Update“ bzw. „Thermo-Fenster“ zu unterbrechen, thematisiert. Schlussendlich hat sich das Gericht erfreulicherweise jedoch gegen die beantragte Unterbrechung und für die Eröffnung des Beweisverfahrens entschieden. Mitte Mai 2021 wird das Gericht demnach aller Voraussicht nach damit beginnen, den durchaus komplexen Sachverhalt Punkt für Punkt zu beleuchten und rechtlich zu beurteilen.